Gründung einer UG oder GmbH – So können Freelancer profitieren

Mann legt Wort Success als Puzzle an eine Wand

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Inhaltsverzeichnis

Der Markt für Freelancer wächst stetig und immer mehr Unternehmen erkennen die großen Vorteile, die die Beauftragung von Freelancern mit sich bringt. Der schnelle Zugriff auf Fachexperten und die mit der befristeten Projektlaufzeit einhergehende Flexibilität ist dabei für viele Unternehmen ein Anreiz, stärker auf Freelancer zu setzen.

Dennoch gibt es weiterhin Unternehmen, die vor einer Beauftragung von Selbstständigen zurückschrecken. Ausschlaggebend ist dabei oft das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit, das über Auftraggebern und Freelancern schwebt. Die Feststellung einer Scheinselbstständigkeit beispielsweise durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann dabei sowohl für Auftraggeber als auch für Selbstständige gravierende Konsequenzen haben.

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, steht der Auftraggeber in der Pflicht, bis zu vier Jahre rückwirkend sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile der Renten- und Arbeitslosenversicherung, und ggf. auch der Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Neben diesen finanziellen Konsequenzen durch Nachzahlungen sind vor allem für die Beauftragenden auch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, insbesondere wenn eine vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen werden kann.

Auch für Freelancer kann die Feststellung einer Scheinselbstständigkeit negative finanzielle Konsequenzen haben. So können vom Finanzamt gegebenenfalls Betriebsausgaben wie Auto, Büro oder Arbeitsmittel nicht mehr anerkannt werden und es besteht die Möglichkeit, dass die an die Freelancer gezahlte Umsatzsteuer vom Auftraggeber zurückgefordert wird.

Wann genau wird eine Tätigkeit letztlich als abhängige Beschäftigung und nicht mehr als selbstständige Tätigkeit gewertet?

Die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit ist bedauerlicherweise nicht immer einfach und einzelfallbestimmt und wird anhand eines umfangreichen Kriterienkataloges geprüft. Zu diesen Merkmalen von Scheinselbstständigkeit gibt es zahlreiche Quellen im Netz, weshalb wir an dieser Stelle darauf nicht weiter eingehen.

Wie können Freelancer die Gefahr der Scheinselbstständigkeit verringern und damit attraktiver für Auftraggeber werden?

Eine Möglichkeit, das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu reduzieren, ist die Gründung einer UG oder einer GmbH. Ist eine Kapitalgesellschaft Auftragnehmer, schließt dies ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis beim Auftraggeber aus, da nur natürliche Personen sozialversicherungspflichtig sind. Die DRV hält sich allerdings die Möglichkeit offen, die Gründung daraufhin zu prüfen, ob diese ausschließlich dem Zweck der Verschleierung einer Scheinselbstständigkeit diente. Liegen bei einer Prüfung konkrete Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit vor und überwiegen diese, wird die dazwischengeschaltete GmbH als Auftragnehmer nicht berücksichtigt. Die Gründung schützt deshalb zwar nicht vollständig vor der Scheinselbstständigkeit, hilft jedoch, das Risiko deutlich zu reduzieren.

Die GmbH und die UG sind aufgrund der geringen Komplexität und der geringen Anforderungen bei der Gründung die beliebtesten Kapitalgesellschaften. Wir gehen deshalb im Folgenden auf die Vor- und Nachteile beider Rechtsformen ein.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Sowohl die GmbH als auch die UG gehören zu den Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung. Der erste große Vorteil der Gründung einer GmbH gegenüber dem eines Personenunternehmens ist dabei eben diese Haftungsbeschränkung, die das Privatvermögen der Gesellschafter schützt, da sich die Haftung nur auf die Kapitaleinlage des Unternehmens beschränkt.

Neben dem geringen persönlichen Risiko kann auch eine geringere Steuerlast die GmbH zu einer attraktiven Alternative machen. Durch die Gründung einer GmbH kann die Steuerlast um bis zu 20 % reduziert werden. Zum Vergleich: Bei einer freiberuflichen Tätigkeit werden Gewinne vollständig zusammen mit den übrigen Einkünften über die persönliche Einkommenssteuer versteuert. Bei einem Gesamteinkommen von ca. 60.000 Euro wird dabei der Spitzensteuersatz von 42 % zzgl. ggf. Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Gewinne einer GmbH dahingegen werden nur mit ungefähr gut 30 % besteuert, und zwar mit der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer, deren Höhe allerdings vom Hebesatz der jeweiligen Kommune abhängt. Natürlich verbleibt der Gewinn dann innerhalb der GmbH und kann dort reinvestiert werden, z.B. in Gehälter, Anlagen, Büroausstattung etc. Bei der Entnahme von Kapital aus der GmbH und damit der Überführung in das Privatvermögen der Gesellschafter, werden jedoch 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftssteuer) und evtl. Kirchensteuer fällig.

Neben diesen finanziellen Vorteilen kann zudem auch die erhöhte Reputation der GmbH als etablierte Rechtsform in Deutschland ein ausschlaggebendes Kriterium für die Gründung einer GmbH sein.

Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG ist das deutsche Pendant zur englischen Limited (Ltd) und eine Sonderform der GmbH. Der deutlichste Unterschied zur GmbH besteht dabei in der Höhe des Stammkapitals, das für die Gründung aufgewendet werden muss. Während eine UG bereits ab 1 Euro pro Gesellschafter oder Gesellschafterin gegründet werden kann, müssen bei der GmbH-Gründung 25.000 Euro aufgewendet werden. Die UG wird deshalb auch umgangssprachlich Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt und ist als Einstiegsvariante in die GmbH für Gründer und Gründerinnen gedacht.

Das geringere Stammkapital ist dabei auch der größte Vorteil der UG gegenüber einer GmbH und kann die Wahl dieser Rechtsform für Freelancer besonders attraktiv machen. Zu beachten ist allerdings: Überschüsse können bis zum Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Stammkapitals von 25.000 Euro nicht vollständig ausgeschüttet werden und das Eigenkapital der UG muss jährlich durch Rücklagen erhöht werden. Dabei muss ein Viertel des Jahresüberschusses zurückgestellt werden.

Ein weiterer Vorteil der UG gegenüber der GmbH ist die vergleichsweise einfachere und schnellere Gründung. Im Optimalfall kann eine UG bereits innerhalb weniger Wochen gegründet werden. Wenn die UG nur einen Gesellschafter oder eine Gesellschafterin haben soll, besteht die Möglichkeit der Gründung durch ein Musterprotokoll. Nach der Beurkundung des Musterprotokolls durch einen Notar folgen nur noch wenige Schritte zur Gründung: Nach der Beurkundung erhält die UG den Status „in Gründung“ und es folgen die Gründung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals. Danach muss die UG nur noch bei dem Gewerbeamt und dem Finanzamt angemeldet werden.

Verglichen mit der GmbH ist die Reputation der UG als Rechtsform jedoch geringer einzuschätzen. Die UG kann jedoch nach Erreichen des Stammkapitals von 25.000 Euro in eine GmbH umgewandelt werden. Beachtet werden sollte hierbei dennoch, dass mit der Umwandlung von einer UG zu einer GmbH zusätzliche Kosten einhergehen.

Nachteile der Gründung einer GmbH und UG

Die Gründung einer GmbH oder UG hat jedoch auch Nachteile gegenüber einer Einzelunternehmung. Die Flexibilität, die von vielen Freelancern so geschätzt wird, wird durch die Gründung einer GmbH verringert. Ein Einzelunternehmer oder eine Einzelunternehmerin kann Privat- und Geschäftsvermögen zusammenführen und frei darüber verfügen, während bei einer GmbH Rücklagen gefordert werden.

Die fehlende freie Verfügbarkeit äußert sich zum Beispiel bei der Auszahlung des persönlichen Einkommens. So zahlt sich der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin einer UG oder GmbH monatlich ein festes Gehalt, während der Einzelunternehmer oder die Einzelunternehmerin von seinem oder ihrem Geschäftskonto flexibel Beträge entnehmen kann. So kann in Monaten mit einem hohen Umsatz auch ein höheres persönliches Einkommen entnommen werden und umgekehrt. Kapitalgesellschaften erfordern also ein höheres Maß an Liquiditätsplanung.

Auch gelten strenge Regeln hinsichtlich einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Kapitalgesellschaften. Droht die Insolvenz, muss diese offiziell beim Amtsgericht angemeldet werden, sonst kann sich der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Insolvenzverschleppung strafbar machen. Auch dies sollte für umsichtig planende Unternehmer oder Unternehmerinnen ein gut zu beherrschendes Risiko sein.

Nicht wegzudiskutieren sind allerdings die erhöhten Kosten im Jahresabschluss durch die Pflicht der doppelten Buchhaltung. Für die Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen durch eine Steuerberatung können dabei Kosten ab ca. 1.500 Euro und mehr im Jahr anfallen. Viele Freelancer machen ihre Buchhaltung mit einer entsprechenden Software selbst. Hier kann die Betreuung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin jedoch auch als Zeitvorteil angesehen werden.

Zuletzt geht die Gründung auch einher mit weiteren Kosten, beispielsweise für den Notar oder die Anmeldungen bei Gewerbe- und Finanzamt.

Für wen lohnt sich die Gründung?

Freelancer, die das Risiko einer Scheinselbstständigkeit reduzieren und zugleich von einer erhöhten Sicherheit durch die Haftungsbeschränkung und einer besseren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit profitieren wollen, sollten die Gründung einer UG oder GmbH in Betracht ziehen. Viele Auftraggeber, Vermittler oder Unternehmen schätzen zudem das deutlich reduzierte Risiko einer Scheinselbstständigkeit, sodass sie unter dem Strich Experten und Expertinnen mit einer Kapitalgesellschaft bei der Beauftragung bevorzugen. Dies kann langfristig einen nicht unbedeutenden Vorteil für den Geschäftserfolg bedeuten.

Habt Ihr selbst schon Erfahrung mit der Gründung gemacht oder plant Ihr eine GmbH oder UG zu gründen? Wir freuen uns über Kommentare und Eure Erfahrungsberichte!

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Bild: depositphotos.com/Vadmary (Vadmary)

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4 Antworten

  1. Danke für den interessanten Artikel. Die Angabe der Unternehmergesellschaft kann, muss aber nicht ein ausschlaggebender Punkt für Unternehmen sein, sich für Freelancer zu entscheiden. Auch die Sichtbarkeit der Webseitenpräsenz ist ein Signal, dass der Dienstleister eine möglichst hohe Zahl an Kunden bedient. Es geht auch letztendlich darum, sich selbst zu vermarkten, um mehr Gewinn zu machen.

    1. Danke für Ihren Kommentar! Sie haben da natürlich vollkommen Recht. Die richtige Vermarktung spielt hier auf jeden Fall auch immer eine große Rolle.

  2. Ich finde, die UG ist als Rechtsform für Freelancer nicht geeignet, denn obwohl die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit nur einem Euro Kapital verlockend klingt, hat die UG in der Praxis viele Schwächen: z.B. Hoher administrativer Aufwand; durch die UG hat man wie bei der GmbH einen hohen administrativen Aufwand.

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ja, in der Praxis kommt man leider weder bei der GmbH noch bei der UG um den administrativen Aufwand herum. Letztendlich muss immer abgewogen werden, ob ein geringeres Risiko und eine erhöhte Attraktivität für Auftraggebende die Kosten einer Gründung (sowohl finanziell als auch administrativ) übersteigen.

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