Das Wichtigste rund um die Künstlersozialkasse (KSK) für Freelancer

Künstlersozialkasse für Freelancer

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Ein Gastbeitrag von Kathrin Kellner:

Seit 35 Jahren gibt es nun bereits die Künstlersozialkasse (KSK) in Deutschland, die zum 1. Januar 1983 für selbstständige Künstler und Publizisten eingeführt wurde.

Dennoch gibt es bis heute viel Unwissen und Unverständnis über die KSK, obwohl sie für viele freischaffende Kreative wie Grafiker, Texter und Musiker einen vergünstigten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung darstellt. In den nächsten fünf Punkten werden die wichtigsten Antworten auf die drängendsten Fragen zum Thema KSK gegeben:

Was ist die KSK genau?

Die KSK ist keine Krankenkasse, sondern ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland: Selbstständige Künstler und Publizisten sollen durch sie einen ähnlichen Schutz erhalten wie Arbeitnehmer und werden finanziell bei ihren Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung unterstützt. Nur die Arbeitslosenversicherung ist ausgenommen.

Die KSK organisiert die individuellen Beitragsabgaben ihrer Mitglieder und verteilt sie an eine frei zu wählende Krankenversicherung sowie an die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei haben die Mitglieder Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Leistungskatalog.

Im Jahr 2016 waren 185.503 Freiberufler über die KSK versichert, Tendenz steigend – laut eigenen Angaben gehen täglich an die 80 Aufnahmeanträge ein. Das Modell ist in Europa einzigartig und ohne die KSK könnten sich viele Freiberufler eine Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung nicht leisten.

Wen nimmt die KSK auf?

Selbstständige Kreative sind oft großen Einkommensschwankungen unterworfen, weshalb die KSK eine günstige Alternative bei den Fragen Krankheit und Rente ist. Doch der Zugang weist ein paar Hürden auf.

Aufgenommen werden nur Freischaffende, die selbstständig und erwerbsmäßig sowie im Wesentlichen im Inland tätig sind und einen Gewinn von über 3.900 Euro im Jahr erzielen. Berufsanfänger sind von der Grenze ausgenommen, müssen jedoch Einnahmen nachweisen.

Bei dem Aufnahmeprozedere muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, bei dem auch Nachweise wie Abrechnungen, Verträge und Belege über Veröffentlichungen einzureichen sind. Hier ist dazu zu raten, so viel Konkretes wie möglich einzureichen. Der Fragebogen ist auf www.kuenstlersozialkasse.de als Download erhältlich.

Ab dem Zeitpunkt der Einreichung ist man – bei letztlich erfolgreicher Aufnahme –berechtigtes KSK-Mitglied: Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen müssen bereits vorab und zu viel bezahlte Beiträge zurückerstatten.

Doch was versteht die KSK unter Künstlern und Publizisten genau? Im Fragebogen sind diese in vier Gruppen eingeteilt: Wort, Bildende Kunst/Design, Musik und Darstellende Kunst. Das heißt, es fallen Freelancer wie Redakteure, Game-Designer, Sänger oder Schauspieler darunter, aber auch Journalisten, Bildhauer, Dirigenten oder Marionettenspieler.

Über die letztliche Aufnahme in die KSK wird durch die Bewertung des Fragebogens und der Nachweise entschieden. Der Kreis der Berechtigten erweitert sich auch mit dem Wandel der Berufswelt, so sind inzwischen natürlich auch Online-Autoren, SEO-Texter, Social-Media-Redakteure oder Web-Designer anerkannt – nach einem Rechtsstreit musste auch eine YouTuberin aufgenommen werden.

Oft wird die KSK dafür kritisiert, willkürlich zu entscheiden, wer aufgenommen oder abgelehnt wird: Hier empfiehlt es sich wie oben schon geraten, so viele Belege wie möglich einzureichen.

Was sind die Vorteile der KSK?

Ein klares Plus ist der Kostenfaktor bei der KSK, denn es ist günstig sich über sie versichern zu lassen: Die Mitglieder bezahlen nur die Hälfte der fälligen Versicherungsbeiträge und die KSK stockt diese Beiträge dann aus Zuschüssen des Bundes und Sozialabgaben der Unternehmen um 50 Prozent auf.

Der Monatsbeitrag hängt vom Einkommen ab, wird zum Beispiel ein Jahres-Gewinn von 10.000 Euro gemeldet, muss man nur einen Eigenanteil von ca. 150 Euro pro Monat begleichen.

Das heißt konkret, der normalerweise ebenfalls von einem Selbstständigen zu zahlende „Arbeitgeberanteil“ wird von der KSK übernommen. Wer einmal weniger verdient, bezahlt also auch weniger an Beiträgen – erhält aber dennoch die vollen Leistungen seiner Krankenkasse.

Ein weiterer Vorteil ist die gesetzliche Rentenversicherung, die über die KSK-Mitgliedschaft automatisch in Anspruch genommen wird: Freiberufler können sich so zumindest eine Grundlage für die Alterssicherung schaffen, auch wenn eine private Zusatzversicherung immer noch ratsam ist.

Was sind die Nachteile der KSK?

Die Regelung zum jährlichen Mindesteinkommen von 3.900 Euro ist für Berufsanfänger (die KSK gewährt hier einen Zeitraum von drei Jahren) im Berufsalltag schwierig: Denn oft dauert es länger um sich in der Branche regelmäßige Aufträge sichern zu können.

Wer zudem einen überwiegenden Teil seines Einkommens aus anderen Tätigkeiten erzielt, wird von der KSK ausgeschlossen und in der Vergangenheit gezahlte Beitragszuschüsse können zurückverlangt werden.

So ist gerade in der schweren Anfangsphase der Eintritt in die KSK oft mühsam, zumal die Bearbeitung der Anträge bis zu fünf Monate dauern kann. Die KSK beurteilt zudem, wer überhaupt künstlerisch tätig ist: Die Einordnung der Berufe wechselt je nach neuer Rechtsauffassung. Auch geben Berufsanfänger häufig nur einen Auftraggeber an.

Hier kann es zu der Schlussfolgerung kommen, dass der Freiberufler als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger oder Scheinselbstständiger eingestuft wird und eine Aufnahme in die KSK daher abgelehnt wird.

Die jährliche Einkommensprognose der Mitglieder erweist sich ebenfalls als schwierig und kann zum Bumerang werden: So schätzen Freiberufler dies oft falsch oder zu niedrig ein. Es ist jedoch immer möglich, die Schätzung im Laufe eines Jahres nach unten oder nach oben zu korrigieren.

Die KSK überprüft jedoch die tatsächlich erzielten Gewinne anhand von Einkommenssteuerbelegen in Stichproben und falls zu wenig Beiträge bezahlt wurden, wird dies mit einem Bußgeld geahndet.

Welche Konsequenzen kommen auf Auftraggeber zu?

Jedes Unternehmen, das künstlerisch oder publizistisch tätige Freiberufler beauftragt, ist verpflichtet dies bei der KSK zu melden und ist damit auch abgabepflichtig: Häufig betrifft dies also Werbeagenturen, Verlage oder Marketing-Agenturen.

Diese Beiträge werden wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch dann fällig, wenn die freiberuflich Beschäftigten nicht in der KSK Mitglied sind. Die KSK unterscheidet jedoch bei den Leistungen, die Freelancer erbringen: Umsetzungen wie das Programmieren einer App oder technisches Online-Marketing sind beitragsfrei.

Auch wenn ein Freelancer über eine deutsche Plattform wie https://www.designenlassen.de/ beauftragt wird, entfällt der KSK-Beitrag für den Auftraggeber, da dieser dann von der Plattform übernommen wird.

Die Künstlersozialabgabe ist nicht nur für die Auftraggeber ein schwieriges Thema, sondern auch für die Freelancer, die über die KSK versichert sind: Ihre Auftraggeber müssen nämlich eine zusätzliche Abgabe auf die gezahlten Honorare leisten, die sich 2018 auf 4,2 Prozent beläuft.

Hier kann es teilweise zu unschönen Diskussionen kommen, da Auftraggeber unter Umständen versuchen diesen Anteil über das Honorar der Freelancer zurück zu erlangen. Die Wirtschaft beklagt eine zu hohe Bürokratie und zu viel Verwaltungsaufwand.

Ohne die Zuschüsse, die auch über die Unternehmen finanziert werden, die die Freelancer beauftragen (und brauchen), könnte die KSK wohl nicht weiterbestehen und damit würde eine günstige Möglichkeit zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für die genannte Gruppe der Freiberufler wegfallen.

Und dass diese durchaus immer noch nötig ist, zeigt das durchschnittliche Jahreseinkommen der KSK-Versicherten, das zum 01.01.2017 bei 16.495 Euro lag, deutlich weniger als das Durchschnittseinkommen bei Arbeitnehmern.

© Depositphotos.com/gcpics(Grant Cochrane)

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